Diözesanversammlung

Neben dem Diözesanvorstand und der Diözesanleitung ist die Diözesanversammlung (DV) eine der drei Organe des Diözesanverbandes.
Sie findet normalerweise einmal im Jahr statt und wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die Aufgaben der Diözesanversammlung sind z.B:

• die Berichte der Kassenprüfer, der Diözesanleitung und die Jahresrechnung entgegennehmen,
• die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
• Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Diözesanverbandes, über Aktionen und
Unternehmungen des Verbandes

Anbei findet ihr die wichtigsten Unterlagen für die Diözesanversammlung:

 

Angenommene Anträge DV 2024: