Diözesanversammlung
Neben dem Diözesanvorstand und der Diözesanleitung ist die Diözesanversammlung (DV) eine der drei Organe des Diözesanverbandes.
Sie findet normalerweise einmal im Jahr statt und wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die Aufgaben der Diözesanversammlung sind z.B:
• die Berichte der Kassenprüfer, der Diözesanleitung und die Jahresrechnung entgegennehmen,
• die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
• Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Diözesanverbandes, über Aktionen und
Unternehmungen des Verbandes
Anbei findet ihr die wichtigsten Unterlagen für die Diözesanversammlung:
- Link zur DPSG Satzung inkl. Kommentierungen (Bund)
- Link zur DPSG Ordnung – 5. überarbeitete Auflage 2018 (Bund)
- DPSG Regensburg Geschäftsordnung
- DPSG Regensburg Wahlordnung
- DPSG Regensburg Satzungsergänzung zur Bundessatzung
- DPSG Regensburg Antragsformular
Angenommene Anträge DV 2024: