Es ist soweit: Jugendarbeit darf wieder öffnen! Angebote der Jugendarbeit in Bayern können laut Kabinettsbeschluss vom 26. Mai wieder stattfinden, unter der Voraussetzung, dass Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepte zur Anwendung kommen. Dazu gibt es nun offizielle Empfehlungen für die Jugendarbeit des BJR, welche an den Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung angepasst worden sind. Diese könnt ihr hier…
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